Brutto zu Netto: 11 % Mehrwertsteuersatz vom Bruttobetrag (inkl. MwSt.) von 61.622.384.852 EUR abziehen. Berechnen Sie den Nettobetrag (ohne Steuern) und den Mehrwertsteuerbetrag
Vom Bruttobetrag von 61.622.384.852 zum Nettobetrag. Ausführliche Antwort
Hinweis:
Bruttobetrag = Der Betrag mit enthaltener Mehrwertsteuer
Nettobetrag = Der Betrag ohne Mehrwertsteuer
Der Wert des MwSt.-Satz kann auf mehrere äquivalente Arten geschrieben werden:
11 % = 11/100 = 11 : 100
1. Schreiben Sie den Bruttobetrag um.
Formel:
Mehrwertsteuerbetrag = MwSt.-Satz × Nettobetrag
Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuerbetrag
⇒ Ersetzen Sie den Mehrwertsteuerbetrag in der Bruttobetragsformel
Bruttobetrag =
Nettobetrag + Mehrwertsteuerbetrag =
Nettobetrag + (MwSt.-Satz × Nettobetrag) =
Nettobetrag × (1 + MwSt.-Satz)
2. Berechnen Sie den Bruttobetrag:
Formel:
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + MwSt.-Satz)
⇒ Nettobetrag = Bruttobetrag : (1 + MwSt.-Satz)
Berechnung:
Nettobetrag =
61.622.384.852 : (1 + 11 %) =
61.622.384.852 : (1 + 11/100) =
61.622.384.852 : (1 + 11 : 100) =
61.622.384.852 : (1 + 0,11) =
61.622.384.852 : 1,11 ≈
55.515.662.028,828828828829 ≈
55.515.662.028,83
(Auf maximal 2 Dezimalstellen gerundet)
3. Berechnen Sie den abgezogenen Mehrwertsteuerbetrag:
Formel:
Mehrwertsteuerbetrag =
Bruttobetrag - Nettobetrag
Berechnung:
Mehrwertsteuerbetrag =
61.622.384.852 - 55.515.662.028,828828828829 =
6.106.722.823,171171171171 ≈
6.106.722.823,17
(Auf maximal 2 Dezimalstellen gerundet)
Nettobetrag ≈ 55.515.662.028,83
Mehrwertsteuerbetrag ≈ 6.106.722.823,17
Verwendete Symbole: % Prozent, : dividieren, × multiplizieren, = gleich, / Bruchstrich, ≈ etwa gleich
Zahlen schreiben: Punkt '.' es ist das Tausendertrennzeichen; Komma ',' ist das Dezimaltrennzeichen.
Mehrere Operationen dieser Art:
Vom Bruttobetrag (mit MwSt.) zum Nettobetrag (ohne MwSt.)
Nettobetrag (Betrag ohne MwSt.) = Bruttobetrag (inkl. MwSt.) : (1 + MwSt.-Satz %)
Die letzten Operationen, Brutto zu Netto: Abziehen der Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag
Von 61.622.384.852 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 11% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:33 MEZ (UTC +1) |
Von 52.500 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 5% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 2,295 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 25% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 13,26 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 20% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 7.540 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 13% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 3.460 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 20% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 13,26 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 20% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 516,66 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 25% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 2,295 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 25% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 16.085 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 21% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 105 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 4% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 1.155 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 7% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
Von 3.838 Euro Bruttobetrag (inkl. MwSt.) 15% MwSt. abziehen | 03. Mai, 10:32 MEZ (UTC +1) |
>> Die Liste mit allen Operationen: Abziehen der Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag, um den Netto- und den Mehrwertsteuerbetrag zu erhalten |
Brutto zu Netto: Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag (mit Steuern) abziehen.
Berechnen Sie den Nettobetrag (ohne Steuern), indem Sie die Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag abziehen.
- Bruttobetrag = Nettobetrag + MwSt.-Betrag
- MwSt.-Betrag = MwSt.-Satz % × Nettobetrag
- Bruttobetrag = Nettobetrag + MwSt.-Satz % × Nettobetrag = (1 + MwSt.-Satz %) × Nettobetrag
- Folglich:
Bruttobetrag = (1 + MwSt.-Satz %) × Nettobetrag
- Und:
Nettobetrag = Bruttobetrag : (1 + MwSt.-Satz %)
Berechnungsbeispiele:
- 1. Wenn der Mehrwertsteuersatz 19 % beträgt:
- (1 + MwSt.-Satz %) = 1 + 19 % = 100/100 + 19/100 = 119/100 = 1,19 =>
- Bruttobetrag = 1,19 × Nettobetrag, und
- Nettobetrag = Bruttobetrag : 1,19;
- 2. Wenn der Mehrwertsteuersatz 7 % beträgt:
- (1 + MwSt.-Satz %) = 1 + 7% = 100/100 + 7/100 = 107/100 = 1,07 =>
- Bruttobetrag = 1,07 × Nettobetrag, und
- Nettobetrag = Bruttobetrag : 1,07
- 3. Wenn der Mehrwertsteuersatz 13 % beträgt:
- (1 + MwSt.-Satz %) = 1 + 13% = 100/100 + 13/100 = 113/100 = 1,13 =>
- Bruttobetrag = 1,13 × Nettobetrag, und
- Nettobetrag = Bruttobetrag : 1,13
Wie wenden die EU-Länder die Mehrwertsteuer an?
- Wie auf der Website der Europäischen Union, Steuern und Zollunion beschrieben, Steuern und Zollunion:
- Die auf jeden Verkauf zu erhebende Mehrwertsteuer stellt einen prozentualen Anteil des Verkaufspreises dar, von dem der Steuerpflichtige alle Steuern abziehen kann, die auf der vorausgehenden Stufe bereits entrichtet wurden. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden, und es wird nur die auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erzielte Wertschöpfung besteuert. So entspricht der Endpreis einer Ware der Summe der in jeder vorausgehenden Produktionsstufe hinzugefügten Wertschöpfung. Letztendlich ist die zu zahlende MwSt. die Summe der auf jeder Stufe gezahlten Mehrwertsteuer.
- Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen erhalten eine Nummer. Sie müssen auf ihren Rechnungen die fällige Mehrwertsteuer angeben. Damit weiß der Kunde, wenn er registrierter Wirtschaftsbeteiligter ist, in welcher Höhe er seinerseits Vorsteuer abziehen kann, und der Verbraucher weiß, in welcher Höhe er Mehrwertsteuer für das Endprodukt entrichtet hat. Aufgrund dieser stufenweisen Entrichtung der Mehrwertsteuer kontrolliert sich das System bis zu einem gewissen Grad selbst.
- Beispiel, Stufe 1: Ein Bergwerk verkauft Eisenerz an ein Stahlwerk. Der Verkaufswert beträgt 1 000 Euro; die MwSt. 20 % – also berechnet das Bergwerk dem Stahlwerk 1 200 Euro. Die 200 Euro MwSt. müsste das Bergwerk an die Finanzbehörde abführen, da es aber im betreffenden Abrechnungszeitraum für 240 Euro (einschließlich 40 Euro MwSt.) Werkzeug erworben hat, muss es lediglich 160 Euro zahlen (200 Euro minus 40 Euro). Die Finanzbehörde ihrerseits erhält durchaus 200 Euro, bestehend aus den 40 Euro MwSt. für das Werkzeug und den 160 Euro für das Eisenerz: Auf diese Weise ist die Steuergerechtigkeit gewährleistet.
- Beispiel, Stufe 2: Das Stahlwerk hat dem Bergwerk 200 Euro MwSt. gezahlt und außerdem 20 Euro MwSt. für andere Ankäufe entrichtet, z. B. Möbel, Büromaterial usw. Verkauft das Stahlwerk nun den von ihm erzeugten Stahl für 2 000 Euro, erhält es 2 400 Euro einschließlich 400 Euro MwSt. Die von ihm für eigene Ankäufe gezahlten 220 Euro MwSt. kann das Stahlwerk als Vorsteuer abziehen und führt somit lediglich 180 Euro an die Finanzbehörde ab. Die Finanzbehörde ihrerseits erhält 180 Euro vom Stahlwerk, 160 Euro vom Bergwerk, 40 Euro vom Lieferanten der Werkzeuge für das Bergwerk sowie 20 Euro vom Lieferanten der Möbel und des Büromaterials an das Stahlwerk.